gern vollumfängliche Akteneinsicht und informierte sie über die angeordneten und richterlich bewilligten Überwachungsmassnahmen. Von Oktober bis Dezember 2021 verfasste der zuständige Staatsanwalt drei umfangreiche Anklageschriften (im Falle des Beschwerdeführers 14 Seiten). Im Januar/Februar 2022 bereitete der zuständige Staatsanwalt die Schlusseinvernahmen des Beschwerdeführers sowie der Mitbeschuldigten C. und D. vor und führte diese durch. Am 24. Februar 2022 teilte er den amtlichen Verteidigern den Verfahrensabschluss mit und stellte diesen die Verfahrensakten zur Verfügung.