Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau konnte in ihrer Beschwerdeantwort gestützt auf das Verfahrensprotokoll (Auszug vom 19. Mai 2021 bis 23. März 2022) aufzeigen, dass im Juni/Juli 2021 die Zusammenführung der Polizeiakten mit den bei ihr bestehenden Verfahrensakten erledigt wurde. Es erfolgten sodann formelle Arbeiten wie Erstellung der Inhalts- und Aktenverzeichnisse für 25 Bundesordner und Einscannen der Verfahrensakten. Im August/September 2021 gewährte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den amtlichen Verteidi- -9-