Der Einwand des Beschwerdeführers, nach der Konfrontationseinvernahme bzw. Eingang des Anzeigerapports der Kantonspolizei gebe es eine Lücke von 13 bzw. 10 Monaten bis zur Anklageerhebung, in der nichts oder kaum etwas zum Fortgang des Strafverfahrens beigetragen worden sei, ist nicht zu hören. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau konnte in ihrer Beschwerdeantwort gestützt auf das Verfahrensprotokoll (Auszug vom 19. Mai 2021 bis 23. März 2022) aufzeigen, dass im Juni/Juli 2021 die Zusammenführung der Polizeiakten mit den bei ihr bestehenden Verfahrensakten erledigt wurde.