Am 4. Februar 2021 fand die Konfrontationseinvernahme mit den Mitbeschuldigten C. und D. statt und am 19. Mai 2021 ging der Anzeigerapport der Kantonspolizei bei der Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau ein. Der Einwand des Beschwerdeführers, nach der Konfrontationseinvernahme bzw. Eingang des Anzeigerapports der Kantonspolizei gebe es eine Lücke von 13 bzw. 10 Monaten bis zur Anklageerhebung, in der nichts oder kaum etwas zum Fortgang des Strafverfahrens beigetragen worden sei, ist nicht zu hören.