2.7. Was die Verfahrensdauer in der Untersuchung betrifft, so ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer wie erwähnt am 12. Mai 2020 verhaftet wurde. Auch nach Ansicht des Beschwerdeführers wurde das Verfahren in der Folge schnell vorangetrieben und fanden regelmässig Einvernahmen statt (vgl. Beschwerde S. 6). Am 4. Februar 2021 fand die Konfrontationseinvernahme mit den Mitbeschuldigten C. und D. statt und am 19. Mai 2021 ging der Anzeigerapport der Kantonspolizei bei der Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau ein.