Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau erwähnte in seinem Antrag auf Abweisung des Haftentlassungsgesuchs vom 13. Juni 2022, dass sich die Terminsuche als schwierig gestaltete und den Parteien in einer ersten Runde die Termine vom 14./15. September 2022, 27./28. Oktober 2022 und 14./15. Dezember 2022 vorgeschlagen worden seien. Da keine Übereinstimmung habe gefunden werden können, habe die Verhandlung auf den 16./17. Januar 2023 festgesetzt werden müssen.