2.6.2. Die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Aarau ist auf den 16. und 17. Januar 2023 festgesetzt. Zwischen der Anklageerhebung vom 23. März 2022 und der Hauptverhandlung liegen somit fast 10 Monate. Allerdings erwog das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau wie erwähnt zutreffend, die Angelegenheit sei aufwändig und komplex. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau erwähnte in seinem Antrag auf Abweisung des Haftentlassungsgesuchs vom 13. Juni 2022, dass sich die Terminsuche als schwierig gestaltete und den Parteien in einer ersten Runde die Termine vom 14./15. September 2022, 27./28. Oktober 2022 und 14./15. Dezember 2022 vorgeschlagen worden seien.