2.5. Mit dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ist vorliegend von einem aufwändigen und komplexen Verfahren auszugehen. Bereits der Anzeigerapport der Kriminalpolizei Aargau umfasste 104 Seiten (vgl. Antrag der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau auf Abweisung des Haftentlassungsgesuchs vom 15. Juni 2022, S. 2 [Akten HA.2022.288]). Aus dem Verfahrensprotokoll (Beilage zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau) sowie der Anklage (Beilage zum Antrag des Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau auf Abweisung des Haftentlassungsgesuchs vom 13. Juni 2022) ist ersichtlich, dass das vorliegende Dossier mit 25 Bundesordnern umfangreich ist und die Rollen der Beschul-