noch mit dem Beschleunigungsgebot vereinbar sei. Allerdings sei auch zu berücksichtigen, dass das Sachgericht den Parteien zunächst Verhandlungstermine am 14./15. September 2022, am 27./28. Oktober 2022 und am 14./15. Dezember 2022 vorgeschlagen gehabt habe, wobei diese Vorschläge offenbar alle an den Terminplänen der Parteivertreter gescheitert seien. Wäre der Termin am 14./15. September 2022 zustande gekommen, -6-