2.4. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau legte dar, es könne von einem aufwändigen und komplexen Verfahren gesprochen werden. Zwischen der Inhaftierung des Beschwerdeführers am 12. Mai 2020 und der Anklageerhebung am 23. März 2022 seien 1 Jahr und 10 1/3 Monate vergangen, was mit Blick auf das Beschleunigungsgebot zwar nicht vollumfänglich zu befriedigen vermöge, aber angesichts der Komplexität des Verfahrens doch im Rahmen liege. Die Hauptverhandlung sei nun auf den 16. und 17. Januar 2023 terminiert, also fast 10 Monate nach Eingang der Anklage. Dies liege auch in einem komplexen Fall sicher an der äusseren Grenze dessen, was gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung