1.3. Am 23. März 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beim Bezirksgericht Aarau Anklage gegen A. wegen mehrfach qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, bandenmässiger Geldwäscherei sowie mehrfachen Konsums von Betäubungsmitteln. 2. 2.1. Mit Gesuch vom 10. Juni 2020 beantragte A. dem Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau, er sei aus der Haft zu entlassen und es sei festzustellen, dass das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verletzt worden sei.