1.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau versetzte A. mit Verfügung vom 15. Mai 2020 einstweilen bis am 12. August 2020 in Untersuchungshaft. Mit Verfügung vom 12. August 2020 verlängerte es die Untersuchungshaft um drei Monate bis zum 12. November 2020 und mit Verfügung vom 20. November 2020 verlängerte es die Untersuchungshaft bis zum 12. Februar 2021. Seit dem 6. Februar 2021 befindet sich A. im vorzeitigen Strafvollzug.