Weitere Gebäudeschadstoffe (z.B. Holzschutzmittel oder weitere Schwermetalle) seien nur untersucht worden, wenn diese "im augenblicklichen Zustand" für Bewohner eine akute Gefährdung darstellten, wobei auch zwischen Aufwand der Untersuchung und Nutzung der Ergebnisse für die Auftraggeber abgewogen worden sei (Bericht S. 8). Andererseits zeigen gerade diese Ausführungen, dass der von der Beschwerdeführerin erwähnte Staub, der sich immer wieder neu gebildet habe, entweder gar nicht mehr vorhanden war oder aber von der beauftragten Fachperson als gesundheitlich nicht bedenklich eingestuft worden war.