- Zweitens ist selbst im von der Beschwerdeführerin gerade wegen möglichen Gebäudeschadstoffen veranlassten Fachbericht nicht die Rede von gesundheitsschädigendem Staub, der die von der Beschwerdeführerin erlittenen Hautverletzungen erklären könnte. Dass dabei vom Fachmann eine Raumluftmessung bezüglich einer möglichen Asbestbelastung erfolgte, wobei mit einem Föhn auch das Aufwirbeln von versteckten Faserdepots simuliert wurde (Teilbericht "Raumluftmessung" S. 5), nicht aber bezüglich möglicher anderer Schadstoffe, zeigt, dass sich auch einer eigentlichen Fachperson kein entsprechender Verdacht aufdrängte.