4.4. Die Beschwerdeführerin hielt aber dafür, dass sich die unklare Sachlage mittels weiterer Untersuchungshandlungen durchaus noch klären liesse. Sie verwies auf folgende, von ihr am 19. Mai 2022 gestellte (von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach aber abgewiesene) Beweisanträge: