3.2. Die Beschwerdeführerin sagte bei ihrer Einvernahme vom 3. November 2021 aus, dass ihre Arme immer zu jucken angefangen hätten, wenn sie im besagten Haus gewesen sei, dass es bei Bezug des Hauses sehr viel Staub gegeben habe, dass das ganze Haus unsauber gewesen sei und dass es irgendwie aus der Decke herausgestaubt haben müsse (Frage 16). Sie habe etwas von dem Staub dabei und auch Fotos vom Staub im Obergeschoss (Frage 18). Sie habe eine "komplette Grundreinigung" machen müssen (Frage 20).