Gestützt auf die unmöglichen Aussagen der Beschwerdeführerin sei von vornherein kein Tatverdacht vorhanden. Auch den Steuerunterlagen lasse sich nicht entnehmen, dass im Jahr 2020 in Frage kommende Dämmmaterialien verbaut worden seien. Auf Fotos vom Zeitraum Mai/Juni 2021 sei kein Bau- oder Hausstaub zu erkennen. Anhaltspunkte für Zwangsmassnahmen gebe es keine (Ziff. 1.6). Die Ausführungen bezüglich Renditeobjekt seien billige Stimmungsmache. Er sei an einem langfristigen Mietverhältnis und zufriedenen Mietern interessiert (Ziff. 1.7). -7-