Zuerst habe sie durch Asbest erlittene Schnittverletzungen gemeldet. Nachdem ihr die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach mitgeteilt habe, dass es einen solchen Zusammenhang nicht gebe, habe sie von einem Missverständnis gesprochen und nunmehr kleinste Glas- und Steinwollfasern, die durch das Täfer "runtergerieselt" seien, als Ursache ihrer Schnittverletzungen benannt. Dem Vorhalt der Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach, dass Glaswolle nicht einfach so vor sich hin riesle, habe sie nichts entgegenzusetzen gehabt. Gestützt auf die unmöglichen Aussagen der Beschwerdeführerin sei von vornherein kein Tatverdacht vorhanden.