3. 3.1. Die Beschwerdeführerin erhob gegen die ihr am 21. Juni 2022 zugestellte Einstellungsverfügung sowie den Beweisergänzungsentscheid mit Eingabe datiert vom 29. Juni 2022 (Postaufgabe am 30. Juni 2022) Beschwerde. -3- In materieller Hinsicht stellte sie folgende Anträge: " 1. Es sei die Einstellungsverfügung aufzuheben und das Verfahren fortzusetzen. 2. Es sei der Beweisergänzungsentscheid aufzuheben und den Beweisanträgen stattzugeben. Eventualiter sei der Beschwerdegegnerin die Weisung zu erteilen, die am 19. Mai 2022 beantragten Beweise abzunehmen.