Ursache ihrer erlittenen und als Körperverletzungen zu qualifizierenden Verletzungen seien "kleine und kleinste Fasern aus Bau- und Hausstaub" gewesen, der sich beim Bezug im besagten Haus befunden habe und der nach aktuellem Kenntnisstand von vom Beschuldigten selbst vorgenommenen Renovationsarbeiten herrühre. Zwar habe sie der Kantonspolizei Aargau auch eine Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten wegen einer nachgewiesenen Asbestbelastung des Hauses geschildert, ihre Verletzungen aber nicht darauf zurückgeführt.