1. 1.1. Gemäss Anzeigerapport der Kantonspolizei Aargau (Stützpunkt Baden) vom 24. August 2021 erstattete die Beschwerdeführerin am 18. August 2021 dahingehend Strafanzeige, dass sie am 1. Mai 2021 mit ihrer Familie in ein vom Beschuldigten an sie vermietetes Haus habe umziehen wollen und dort beim Umziehen durch Asbest verursachte Schnittverletzungen an beiden Unterarmen erlitten habe.