268, Fragen 21 ff.). Nachdem der Beschwerdeführer ca. 1 Minute am Boden gelegen und dem Polizisten mitgeteilt habe, dass er an der Schulter verletzt sei, sei dieser mit dem Knie von seinem Rücken weggegangen (act. 268, Fragen 31 f.). Der Beschuldigte gab an, dass J. den Beschwerdeführer standardmässig mittels Ellenbogenhebel aus dem Fahrzeug genommen habe (act. 280, Frage 7). Er habe J. bei der Anhaltung und der Fesselung unterstützt, wobei sich J. beim linken Arm und er sich beim rechten Arm des Beschwerdeführers befunden habe.