Diesbezüglich gab der Beschwerdeführer an, die Fahrzeugtür selbstständig von innen geöffnet zu haben. Danach sei er herausgezogen und direkt zu Boden geführt worden. Er sei zu Boden gedrückt worden, die Hände hätten sich auf dem Rücken befunden und das Gesicht sei auf den Boden gedrückt worden. Er habe sich nicht zur Wehr gesetzt. Der Beschwerdeführer habe ca. 2 bis 3 Minuten auf dem Boden und dabei mit der linken Wange auf dem Gesicht gelegen (act. 100; act. 267, Frage 15; act. 268, Fragen 21 ff.).