Waffe oder einer USBV) hätte vorbereiten können, wobei es in diesem Zusammenhang gemäss dem Gesamteinsatzleiter I. auch zur Verbarrikadierung oder Geiselnahme im Fahrzeug kommen kann (act. 304, Frage 29). Hinzukommend gilt zu beachten und erscheint plausibel, dass von einem standardisierten Vorgehen zur Anhaltung einer Person während des Zugriffs nicht abgewichen werden sollte, da dies andernfalls zur Irritation der übrigen involvierten Polizeibeamten und somit zu einer Gefährdung aller Beteiligten führen könnte (vgl. act. 288, Fragen 17 f.; act. 283, Frage 24; act. 297, Frage 75).