Ferner sei dem Festnahmebefehl kein Adressat zu entnehmen. Der den Bericht zur vorläufigen Festnahme verfassende Sachbearbeiter gehöre der Dienststelle "Kriminalpolizei/Zentrale Ermittlung/Kapitaldelikte" an, womit ungeklärt sei, auf welchem Weg der Festnahmebefehl zur Sondereinheit ARGUS gelangt sei. Der Festnahmebefehl enthalte keine Hinweise auf eine angebliche besondere Gefährlichkeit des Festzunehmenden. Ein entsprechender Vermerk sei aber üblich, wenn ein Verhaftungsauftrag an die Sondereinheit ARGUS ergehe. Es bleibe unklar, weshalb mit der Verhaftung nicht die allgemeine Vollzugspolizei beauftragt worden sei.