Unbesehen davon, habe betreffend E. der Verdacht bestanden, dass er in der Nacht vom 12. auf den 13. Juli 2020 jeweils eine Gewehr- und eine Pistolenpatrone in einen Briefkasten sowie in ein Fahrzeug in S. gelegt habe, offenkundig um die dort geschädigten Personen einzuschüchtern. Weiter habe der Verdacht bestanden, dass E. in der Nacht vom 3. August 2019 in S. einen selbstgebastelten Brandsatz vor die Türe der dort geschädigten Personen gelegt habe, welcher dann durch -6-