3.4. C. (fortan: Beschuldigter) beantragte mit seiner Beschwerdeantwort vom 18. August 2022 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.5. Am 6. Oktober 2022 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein. 3.6. Mit Eingabe vom 18. Oktober 2022 reichte die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach eine Stellungnahme ein. 3.7. Am 1. November 2022 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme ein. 3.8. Mit vom 3. Dezember 2022 datierter Eingabe liess sich der Beschwerdeführer noch einmal vernehmen. 3.9. Mit Eingabe vom 10. April 2023 zeigte der Verteidiger des Beschuldigten der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau die Mandatsniederlegung an.