1.3. Die von der Oberstaatsanwaltschaft und A. gestellten Ausstandsgesuche vom 20. bzw. 26. August 2019 wurden von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid vom 2. Oktober 2019 (SBK.2019.210) in Bezug auf die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gutgeheissen und im Übrigen (betreffend die Einsetzung eines ausserordentlichen [ausserkantonalen] Staatsanwalts) abgewiesen. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid mit Urteil 1B_548/2019 vom 31. Januar 2020. Mit Verfügung vom 6. April 2020 wies die Oberstaatsanwaltschaft das Verfahren hierauf der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zur Erledigung zu.