Weiter erscheint fraglich, ob es notwendig war, den Beschwerdeführer zusätzlich mit dem Knie auf dem Rücken gegen den Boden zu drücken, wobei die Zeitdauer dieses Vorgangs mit 10 Sekunden (Beschuldigter) bis zu zwei Minuten (Beschwerdeführer) angegeben wird. Auf der Videoaufnahme ist diesbezüglich zu erkennen, dass der Beschuldigte (teilweise mit J.) sich über zwei Minuten in den Knien bzw. in einer hockenartigen Körperhaltung beim Beschwerdeführer befindet und ihn erst nach zwei Minuten hochhebt (vgl. Video "Beilage Nr. 1.wmv 0408938" [act.