Von einer "günstigen Gelegenheit" für einen Zugriff ist gemäss dem Standardverhalten der mobilen Anhaltung auszugehen, wenn das Fahrzeug mit einer geringen Geschwindigkeit unterwegs ist oder wenn es zum Stillstand kommt, so dass es überholt und eingeklemmt werden kann, womit auch die Gefährdung Dritter möglichst ausgeschlossen wird (vgl. act. 282, Frage 18; act. 295, Frage 48 ff.).