vorliegend nicht der Fall gewesen. Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers sollen sog. Standard Operating Procedures (SOP) gerade verhindern, dass staatliche Handlungen willkürlich und unverhältnismässig seien. Würde jeder Beamte unkoordiniert und nach eigenem Gutdünken handeln, würde es nicht nur an einer erfolgsversprechenden Abstimmung und Vorgehensweise fehlen, sondern es würden unter Umständen auch unnötige Gefahren für die Einsatzkräfte und die betroffenen Dritten entstehen. Entsprechend laufe die "mobile Anhaltung" nach den Lehrmitteln des Schweizerischen Polizeiinstituts immer gleich ab.