geschädigten Personen einzuschüchtern. Weiter habe der Verdacht bestanden, dass E. in der Nacht vom 3. August 2019 in S. einen selbstgebastelten Brandsatz vor die Türe der dort geschädigten Personen gelegt habe, welcher dann durch diese habe gelöscht werden können. Für die Angehörigen der Kantonspolizei Aargau und der Sondereinheit ARGUS sei das Zuwarten – angesichts dieses Verdachts und des Festnahmebefehls der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau – keine Option gewesen.