376]), sich diese – offenbar aufgrund einer automatischen Türverriegelung (act. 267, Frage 15; act. 280, Frage 7) – durch die Polizisten nicht öffnen liessen und E. die Fahrzeugtür trotz verbalen und nonverbalen Aufforderungen nicht öffnete, setzte I. ein sog. Spidertool ein und zerstörte die Scheibe der Beifahrerseite (folglich diejenige bei E.). Es blieb I. in dieser Situation keine andere Wahl als die Zerstörung der Scheibe, zumal der Zugriff vom Überraschungsmoment lebte und E. aufgrund der von ihm ausgehenden Gefahr schnellstmöglich anzuhalten war (vgl. E. 5.1.3.1.).