Nachdem der Zugriff neben der Waschstrasse erfolgte und sich weder tankstellentypische Installationen noch durch den Einsatz unmittelbar gefährdete Drittpersonen in der Nähe befanden (vgl. die aktenkundigen Videos [act. 60 und act. 376]), ist der Einsatz bis zu diesem Zeitpunkt als verhältnismässig zu bezeichnen.