wonach E. am Tag vor seiner Anhaltung (3. August 2019) einen Brandanschlag verübt und in der Nacht vom 12. Juli 2019 auf den 13. Juli 2019 Kleinkalibermunition in einem Briefkasten deponiert haben soll (angefochtene Verfügung, S. 3; act. 302, Frage 11), was im Vorfeld des Zugriffs durch die Sondereinheit ARGUS beim Rapport denn auch thematisiert wurde (vgl. act. 161 [04.08.2019