ben. Soweit "Grünlicht" erteilt worden war, hatte der Beschuldigte als Gruppenführer einen günstigen Zeitpunkt für den Zugriff abzuwarten und ihn dann auszulösen (act. 294, Fragen 37 und 38). In jedem der am Einsatz beteiligten Polizeifahrzeuge befand sich ein Gruppenführer, welcher berechtigt gewesen wäre, den Zugriff auszulösen (act. 294, Frage 43). Anlässlich des Zugriffs wurde die Türscheibe des Fahrzeugs des Beschwerdeführers durch I. mittels eines Spidertools eingeschlagen (vgl. act. 102 ff.; act. 280, Frage 7; vgl. die aktenkundigen Videos [act. 60 und act. 376]). Ferner wurde der Beschwerdeführer durch J. zwecks Arretierung aus dem Fahrzeug gezogen und zu Boden geführt.