3. 3.1. Gegen diese ihm am 15. Juni 2022 zugestellte Einstellungsverfügung erhob A. (fortan: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 27. Juni 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es seien die Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurz- ach vom 8. Juni 2022 aufzuheben und die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurz- ach anzuweisen, Anklage gegen die Angehörigen der Kantonspolizei Aargau zu erheben.