Eine Entbindung des Therapeuten vom Berufsgeheimnis führe dazu, dass der Beschwerdeführer damit rechnen müsse, dass seine Aussagen während der Therapie gegen ihn verwendet würden. Möglicherweise sei der Beschwerdeführer gegenüber dem Therapeuten nicht gleich offen und ehrlich, wie er dies bei bestehendem Berufsgeheimnis wäre. Die - 18 - Entbindung vom Berufsgeheimnis diene somit nicht dem Zweck der Therapie. Es sei daher auf eine Entbindung zu verzichten.