Bei der Bewertung nach dem ODARA Modell beurteilt der Gutachter, ob ein Merkmal beim Beschwerdeführer vorliegt oder nicht. Die detaillierte Auswertung des ODARA Modells im Anhang des Gutachtens gibt Aufschluss darüber, welche Merkmale der Gutachter beim Beschwerdeführer als vorhanden versteht.