Der Gutachter beurteilt die Rückfallgefahr anhand dreier Modelle: dem Kriterienkatalog von Professor Dittmann, dem ODARA und dem VRAG-R (vgl. E. 3.3.5 vorstehend). Bei der Beurteilung aufgrund des Kriterienkatalogs von Professor Dittmann nimmt der Gutachter zu jedem Kriterium Bezug und erklärt, teilweise anhand von Beispielen aus den Akten, weshalb er zu jenem Ergebnis kommt. Beim Kriterium "Einsicht des Täters in Krankheit, Störung oder situative Faktoren" (S. 11) hält der Gutachter etwa fest: "Der Beschuldigte sieht bei sich selber keinerlei Problematik.