Jegliche Interaktion sei über die entsprechenden Vertreter durchzuführen. Auch bei der möglichen Übergabe der Kinder und Kontakte über die Kinder sei darauf zu achten, dass dies über Dritte strukturiert werde. Es solle zudem einbezogen werden, dass ein Rayonverbot sowohl gegenüber der Person der Ehefrau als auch der Person des Mannes als auch der Wohnung mit Annäherungsverbot auf einen bestimmten Radius zu empfehlen sei. Eine Alternative hierfür bestehe nicht. Mit den Ersatzmassnahmen ergebe sich eine Reduktion aber keine absolute Eindämmung der Rückfallwahrscheinlichkeit (S. 17).