Beim Beschwerdeführer sei ein Wert von -5 erreicht. Da allerdings drei Merkmale wegen fehlender Informationen nicht hätten bewertet werden können, betrage der um die fehlenden Informationen korrigierte Summenwert -6, was die Risikokategorie 4 ergebe. Dies sei als eher neutral bis ungünstig zu interpretieren. In Bezug auf das Rückfallrisiko bezüglich allgemeiner Delikte, die nicht spezifisch als Partnerdelinquenz zu dokumentieren seien, sei aufgrund der Ergebnisse des Kriterienkatalogs nach Professor Dittmann und VRAG-R eine neutrale bis eher ungünstige - 15 -