3.3.5. Im psychiatrischen Gutachten vom 11. Mai 2022 (Beilage 1 zum Antrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 7. Juni 2022) wird festgehalten, dass in der Gesamtbewertung der klinischen Evaluation nach dem Kriterienkatalog von Professor Dittmann zur Beurteilung des Rückfallrisikos von einer eher ungünstigen, aber nicht sehr ungünstigen Evaluation auszugehen sei (S. 13). Als sehr ungünstig werden die "Einsicht des Täters in Krankheit, Störung oder situative Faktoren" (S. 11), das "spezifische Konfliktverhalten" (S. 11) und der "bisherige Verlauf nach den Taten" (S. 12 f.) gewertet.