3.3.3. Der Beschwerdeführer macht geltend, es stelle sich die Frage, ob die Ehefrau überhaupt an einer Verurteilung interessiert sei. Sie habe dem Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Zofingen mitgeteilt, dass sie die Einstellung des Verfahrens ST.2021.129 gegen den Beschwerdeführer betreffend mehrfache Drohung, mehrfache Beschimpfung und Tätlichkeiten wünsche (Beschwerdebeilage 4). In Bezug auf die Wiederholungsgefahr stelle der Gutachter dem Beschwerdeführer weder für allgemeine Delikte noch für Delikte gegenüber seiner Ehefrau eine ungünstige Prognose. Eine eher ungünstige Prognose sei nicht mit einer ungünstigen Prognose gleichzusetzen.