Der Gutachter habe vorliegend eine ungünstige Rückfallprognose in Bezug auf erneute physische Übergriffe gegenüber der Ehefrau gestellt bzw. erwarte er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erneute Übergriffe. Aus den Erwägungen des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau sowie der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und der attestierten Rückfallgefahr für weitere (physische) Übergriffe könne jedoch fraglos auch auf eine ungünstige Prognose hinsichtlich verbaler Übergriffe, mithin Drohungen, geschlossen werden.