Es könne angesichts der dem Gutachter weit weniger zur Verfügung stehenden Zeit zudem nicht dasselbe Mass an Differenzierung verlangt werden, wie dies im Fall eines Vollgutachtens erwartet werden könne. Der Gutachter habe vorliegend eine ungünstige Rückfallprognose in Bezug auf erneute physische Übergriffe gegenüber der Ehefrau gestellt bzw. erwarte er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erneute Übergriffe.