Einvernahme der Zeugin vom 13. April 2022, Frage 40). Auch schilderten beide das erste Telefongespräch im Grundsatz gleich und erklärten, dass der Beschwerdeführer den Vater gebeten habe, sich um die Kinder zu kümmern, da er ins Gefängnis gehe und die Ehefrau umgebracht werde (Einvernahme der Ehefrau vom 6. April 2022, Frage 51; Einvernahme der Zeugin vom 13. April 2022, Frage 27). Die Ehefrau gab an, dass es unmöglich sei, dass sie das Telefongespräch zuvor nicht erwähnt habe (Einvernahme der Ehefrau vom 6. April 2022, Frage 56) und die Zeugin erklärte, sich nicht an alles erinnert zu haben (Einvernahme der Zeugin vom 13. April 2022, Frage 47).