angenommen, sie habe noch Kontakt mit einem ehemaligen Arbeitskollegen. Sie seien danach in das Wohnzimmer gegangen, um miteinander zu sprechen. Der Beschwerdeführer habe daraufhin gesagt, dass ihr dieser Tag gut in Erinnerung bleiben werde. Danach sei er in das Kinderzimmer gegangen und habe den Kindern erzählt, wie ihre Mutter heute enden müsse. Sie werde tot sein, in einem Sarg enden und er werde ins Gefängnis gehen, habe er ihnen gesagt. Sie habe den Beschwerdeführer weinen hören. Daraufhin sei er in das Wohnzimmer zurückgekehrt und habe das Mobiltelefon der Ehefrau auf den Tisch, gegen die Wand und an den Computertisch geschlagen.