Anlässlich ihrer Einvernahme vom 6. April 2022 schilderte die Ehefrau zum Vorfall vom 13. März 2022, sie habe der Zeugin einen Kaffee gebracht und ihr Mobiltelefon in der Hand gehalten. Der Beschwerdeführer habe auf ihrem Mobiltelefon ein Emoji mit einer Kaffeetasse gesehen und - 10 -