viele Details der Gespräche vom 13. März 2022 nicht erinnern, die vermeintlichen Drohungen könne sie dagegen genau, fast im exakten Wortlaut, wiedergeben. Die Schilderungen der Zeugin deckten sich nicht genau mit denjenigen der Ehefrau. Die Ehefrau habe beispielsweise mit keinem Wort erwähnt, dass die Zeugin ihr ein Foto ihres Freundes auf dem Smartphone gezeigt habe. Auf die Aussagen der Ehefrau und der Zeugin könne bezüglich des dringenden Tatverdachts nicht abgestellt werden, diese seien aufgrund der Absprache unglaubwürdig. Es sei richtig, dass C., der ältere Sohn, die Polizei informiert habe. Dieser habe die Situation falsch eingeschätzt.